| Bezeichnung | Beschreibung |
|---|---|
| Allgemeines | Pflichtfelder sind nur die Gehaltseingabe und das Bundesland sowie Alter.
Die Bundesländer-Unterschiede sind in den Ergebnissen sehr gering. Ab einem Alter von 60 Jahren kommen Begünstigungen bei Sozialversicherung und Lohnsteuer zum Tragen. Dies kann einiges ausmachen. |
| Eingabe Gehalt / Berechnungsart | Das Programm rechnet immer automatisch auf 14 Gehälter hoch. Geben Sie darum bitte immer das monatliche Bruttogehalt ein - ohne aliquote Sonderzahlungen. |
| Pendlerpauschale und Pendlereuro | Es gibt Steuerersparnisse für den Weg zur Arbeit. Diese beiden Beträge reduzieren nicht direkt
die Lohnsteuer, aber sie reduzieren den Betrag, von dem die Lohnsteuer berechnet wird. Ob Ihnen diese Ersparnis zusteht? Das finden Sie mit dem Pendlerrechner des Finanzamts heraus. Das Ergebnis ist rechtsverbindlich - eine korrekte Eingabe (ohne Übertreibungen) wird ausdrücklich empfohlen. Hier ist der Link zum Pendlerrechner |
| Alleinverdiener-Absetzbetrag | Dieser Betrag vermindert den zu zahlenden Lohnsteuer-Betrag. Er steht Ihnen dann zu, wenn Sie
Alleinerzieher:in sind oder in einer Partnerschaft leben und als Einzige:r ein steuerpflichtiges Einkommen
erhalten. Es gibt einen fixen Abzugsbetrag pro Kind - Vorraussetzung ist, dass die Versorgungspflicht des Kindes mindestens 6 Monate / Jahr oder länger bestanden hat. Und: der Alleinverdiener-Absetzbetrag kann nur einmal - für einen Elternteil beansprucht werden. |
| Familienbonus Plus | Diese Unterstützung verringert ebenfalls die zu zahlende Lohnsteuer. Wenn Sie für ein
Kind oder mehrere Kinder Familienbeihilfe beziehen, steht Ihnen dieser Absetzbetrag zu. Er kann ebenfalls nur einmal pro Elternteil angewendet werden - anders als beim Alleinverdiener-Absetzbetrag können Kinder hier auch über 18 Jahre als sein. Solange Sie nur Familienbeihilfe beziehen. Für Kinder unter 18 Jahren ist der Bonus höher. |